Vorbildlich wie ich bin habe ich meine Einnahmen von Trigami bei der diesjährigen Steuererklärung angegeben. Viel ist es nicht, aber man will ja ehrlich sein und daher habe ich die Verdienste unter selbstständiger Arbeit in Anlage S vermerkt. So weit, so gut.
Nun bekam ich vor wenigen Tagen den Steuerbescheid. Und was lese ich auf Seite 3? “Ihrer Steuererklärung lag eine enstprechende Gewinnermittlung (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überschussermittlung [...]) nicht bei. Bitte reichen Sie diese innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Bescheides ein.”
Hallooooo? GuV für ein paar hundert Euro? Eine Bilanz? Was soll ich denn da eintragen? Anlagevermögen: 1 PC? Ich mein, es ist ja nicht so dass ich keine Bilanz aufstellen könnte – in der ReFa-Ausbildung haben wir schließlich auch Rechnungswesen gelernt – aber sieht schon irgendwie blöd aus, wenn da überall Null steht. Und die GuV – ja, gut, ich könnte die Serverkosten von den Trigami-Einnahmen abziehen. Das schreib ich dann auf ein DinA4 Blatt und fertig ist die GuV. Irgendwie lächerlich. *bg*
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5 Kommentare
Naja, viel länger ist meine GuV auch nie. Haben wollen die die aber trotzdem. Mir solls egal sein, die zehn Minuten machen den Kohl dann auch nicht mehr fett. ;)
Beim Finanzamt arbeiten doch sicherlich fast nur Verwaltungsangestellte, die noch nie was von Trigami gehört haben. Erstmal gehen die meistens den Standardweg. Wir haben das zu einer anderen Sache aber auch schon mal hinbekommen, dass wir durch freundliches Nachfragen den Aufwand nicht betreiben mussten.
Hmm dann ruf ich da vielleicht mal an. Ich mein die können gerne so ne Aufstellung haben, nur ich finds halt überflüssig…
Es ist doch immer wieder herrlich das wir in deutschland leben
ja eine Bilanz mit nullen macht sinn
Achja, achne, diese Bürokratie ist doch wirklich überflüssig! Wozu das ganze? Brave Bürger ärgern? Treibts nur nicht zu weit, wir kennen das Grundgesetz! Paragraph 1 Absatz 1! Lesen, sofort!
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